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   OLG Karlsruhe, 29.07.2004 - 19 U 94/04   

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https://dejure.org/2004,2438
OLG Karlsruhe, 29.07.2004 - 19 U 94/04 (https://dejure.org/2004,2438)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 29.07.2004 - 19 U 94/04 (https://dejure.org/2004,2438)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 29. Juli 2004 - 19 U 94/04 (https://dejure.org/2004,2438)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Sorgfaltswidrigkeit des Durchfahrens einer Brückenunterführung mit einem zu hohen Lastkraftwagen; Maßstab für das Vorliegen "grober Fahrlässigkeit" eines Verkehrsteilnehmers

  • Judicialis

    VVG § 61; ; AKB § 15 Ziff. 2

  • ra.de
  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    VVG § 61; AKB § 15 Abs. 2
    Grob fahrlässiges Nichtbeachten der Durchfahrtshöhe einer Brückenunterführung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VVG § 61; AKB § 15 Ziff. 2
    Versicherungsrecht: Grobfahrlässiges Durchfahren einer niedrigen Brückenunterführung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Wenn die Brücke zu niedrig ist...

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Lastwagen bleibt unter einer Brücke hängen - Grober Fehler, kein "Ausrutscher" - Fahrer muss den Schaden selbst tragen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2004, 1549
  • MDR 2004, 1237
  • NZV 2004, 532
  • VersR 2004, 1305
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 08.07.1992 - IV ZR 223/91

    Augenblicksversagen und grobe Fahrlässigkeit

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 29.07.2004 - 19 U 94/04
    Der grobe Sorgfaltsverstoß des Beklagten wird auch nicht durch das Vorliegen eines Augenblicksversagens entkräftet (BGH VersR 89, 582; VersR 92, 1085).
  • BGH, 08.02.1989 - IVa ZR 57/88

    Augenblicksversagen und grobe Fahrlässigkeit

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 29.07.2004 - 19 U 94/04
    Der grobe Sorgfaltsverstoß des Beklagten wird auch nicht durch das Vorliegen eines Augenblicksversagens entkräftet (BGH VersR 89, 582; VersR 92, 1085).
  • BGH, 19.09.1989 - VI ZR 349/88

    Gilt die Haftungsbeschränkung bei gefahrgeneigter Arbeit auch gegenüber Dritten?

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 29.07.2004 - 19 U 94/04
    Ob dem Beklagten gegenüber seinem Arbeitgeber, der unstreitig nicht Halter und Eigentümer des beschädigten LKWs ist, Freistellungsansprüche zustehen, berührt Haftpflichtansprüche außerhalb des Betriebsorganismus stehender Dritter nicht (BGHZ 108, 305 ff.).
  • OLG Rostock, 02.06.2003 - 3 U 166/02

    Haftungsreduzierung bei gewerblicher Fahrzeugvermietung auf Vorsatz und grobe

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 29.07.2004 - 19 U 94/04
    Die Besonderheiten, die der Entscheidung des OLG Rostock (VersR 04, 475) zugrunde lagen, sind vorliegend nicht gegeben.
  • OLG Karlsruhe, 30.04.1992 - 12 U 16/92

    Verkehrsunfall; Grobe Fahrlässigkeit; Zigarette; Rauchen

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 29.07.2004 - 19 U 94/04
    Grobe Fahrlässigkeit im Sinne der §§ 61 VVG, 15 Ziff. 2 AKB setzt objektiv einen besonders groben, über das gewöhnliche Maß hinausgehenden Verstoß gegen Sorgfalts- und Verkehrspflichten und subjektiv ein in besonderer Weise vorwerfbares Verhalten, also ein beträchtliches und erhebliches schuldhaftes Versagen gegen die zu stellenden Anforderungen an die Achtsamkeit und Sorgfalt voraus (Senat OLGR Karlsruhe 2002, 189 f m.w.N.; OLG Karlsruhe VersR 93, 1096; VersR 92, 1507 f; Prölss/Martin, VVG, 27. Aufl., § 12 AKB Rdn. 75 m.w.N.).
  • OLG Karlsruhe, 19.03.1992 - 12 U 206/91

    Grobe Fahrlässigkeit; Überholen; Überholvorgang; Verengte Fahrbahn

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 29.07.2004 - 19 U 94/04
    Grobe Fahrlässigkeit im Sinne der §§ 61 VVG, 15 Ziff. 2 AKB setzt objektiv einen besonders groben, über das gewöhnliche Maß hinausgehenden Verstoß gegen Sorgfalts- und Verkehrspflichten und subjektiv ein in besonderer Weise vorwerfbares Verhalten, also ein beträchtliches und erhebliches schuldhaftes Versagen gegen die zu stellenden Anforderungen an die Achtsamkeit und Sorgfalt voraus (Senat OLGR Karlsruhe 2002, 189 f m.w.N.; OLG Karlsruhe VersR 93, 1096; VersR 92, 1507 f; Prölss/Martin, VVG, 27. Aufl., § 12 AKB Rdn. 75 m.w.N.).
  • AG Brandenburg, 13.01.2017 - 31 C 71/16

    Streifunfall zwischen zu breitem überholenden Pkw mit Lkw in Autobahnbaustelle

    Bei einem erheblichen Breiten- oder Höhen-Unterschied und einer deutlichen Kennzeichnung nimmt die Rechtsprechung indes regelmäßig grobe Fahrlässigkeit an ( OLG Düsseldorf , Beschluss vom 17.09.2012, Az.: I-24 U 54/12, u.a. in: NJW-RR 2013, Seiten 142 f.; OLG Oldenburg , Beschluss vom 27.01.2006, Az.: 3 U 107/05, u.a. in: VersR 2006, Seiten 920 f.; OLG Karlsruhe , Urteil vom 29.07.2004, Az.: 19 U 94/04, u.a. in: NJW-RR 2004, Seiten 1549 f.; OLG Dresden , Urteil vom 07.10.2003, Az.: 5 U 882/03, u.a. in: NJW-RR 2004, Seiten 387 f.; LG Wuppertal , Urteil, Az: 7 O 101/11; LG Göttingen , Urteil vom 18.11.2009, Az.: 5 O 118/09, u.a. in: VersR 2010, Seiten 1490 ff. ).

    Auch in Anbetracht der Tatsache, dass dem Erstbeklagten nach rechts (wegen der Baustelle) und nach links (wegen der Fahrzeuge auf der Fahrspur) ggf. wohl nur ein geringer Toleranzbereich zur Verfügung stand, ist hier nicht eindeutig geklärt worden, ob ein Überholvorgang dessen ungeachtet ohne weiteres gefahrlos möglich war, so dass hier insgesamt eine Mithaftung des Klägers in Höhe von 40% angemessen, aber auch ausreichend erscheint ( OLG Düsseldorf , Beschluss vom 17.09.2012, Az.: I-24 U 54/12, u.a. in: NJW-RR 2013, Seiten 142 f.; OLG Brandenburg , Urteil vom 13.03.2008, Az.: 12 U 145/07, u.a. in: Schaden-Praxis 2008, Seiten 245 f.; OLG Oldenburg , Beschluss vom 27.01.2006, Az.: 3 U 107/05, u.a. in: VersR 2006, Seiten 920 f.; OLG Rostock , Urteil vom 15.04.2005, Az.: 8 U 34/04, u.a. in: BeckRS 2005, 10926 = "juris"; OLG Karlsruhe , Urteil vom 29.07.2004, Az.: 19 U 94/04, u.a. in: NJW-RR 2004, Seiten 1549 f.; OLG Dresden , Urteil vom 07.10.2003, Az.: 5 U 882/03, u.a. in: NJW-RR 2004, Seiten 387 f.; LG Wuppertal , Urteil, Az: 7 O 101/11; LG Göttingen , Urteil vom 18.11.2009, Az.: 5 O 118/09, u.a. in: VersR 2010, Seiten 1490 ff. LG Osnabrück , Urteil vom 02.06.2006, Az.: 5 O 1098/06, u.a. in: ADAJUR Dok.Nr. 69159 ).

  • OLG Düsseldorf, 17.09.2012 - 24 U 54/12

    Mithaftung des Mieters eines Klein-Lkw für Schäden durch Nichtbeachtung einer

    Bei einem erheblichen Höhenunterschied und einer deutlichen Kennzeichnung nimmt die Rechtsprechung indes regelmäßig grobe Fahrlässigkeit an (vgl. OLG Karlsruhe NJW-RR 2004, 1549; OLG Dresden NZV 2004, 38; vgl. auch Nugel, JurisPR-VerkR 15/2010, Anm. 4, veröffentlicht bei Juris).
  • LG Köln, 11.04.2012 - 26 O 174/10

    Umfang der Haftung beim Steckenbleiben eines Mietfahrzeugs im Parkhaus wegen zu

    Notwendig ist daher objektiv ein besonders grober, über das gewöhnliche Maß hinausgehender Verstoß gegen Sorgfalts- und Verkehrspflichten und subjektiv ein in besonderer Weise vorwerfbares Verhalten, also ein beträchtliches und erhebliches schuldhaftes Versagen gegen die zu stellenden Anforderungen an die Achtsamkeit und Sorgfalt (vgl. z.B. OLG Karlsruhe vom 29.07.2004, 19 U 94/04).

    Die Beklagte hätte sich vor Fahrtantritt mit den Ausmaßen des Fahrzeugs vertraut machen und diese während der Fahrt stets im Auge behalten müssen, um den Verkehrsanforderungen zu genügen, insbesondere auf Gefahrenhinweise zu achten (Hanseatisches OLG in Bremen vom 21.02.2006, 3 U 51/05; OLG Karlsruhe vom 29.07.2004, 19 U 94/04).

  • LG Konstanz, 26.11.2009 - 3 O 119/09

    Zur groben Fahrlässigkeit bei Missachtung der Durchfahrthöhe und zur Höhe der

    Notwendig ist daher objektiv ein besonders grober, über das gewöhnliche Maß hinausgehender Verstoß gegen Sorgfalts- und Verkehrspflichten und subjektiv ein in besonderer Weise vorwerfbares Verhalten, also ein beträchtliches und erhebliches schuldhaftes Versagen gegen die zu stellenden Anforderungen an die Achtsamkeit und Sorgfalt (OLG Karlsruhe, Urteil v. 29.07.2004, Az.: 19 U 94/04, zitiert nach Juris, dort Rz. 6).

    Die Schuld wird zwar dann gemindert, wenn einem Verkehrsteilnehmer sein Fehlverhalten bei einer seine Konzentration erfordernden Dauertätigkeit aus einem Augenblicksversagen heraus gleichsam als "Ausrutscher" unterläuft, also dann, wenn es sich bei dem Fehlverhalten um ein bei der menschlichen Unzulänglichkeit typisches einmaliges Versagen handelt (siehe z.B. OLG Karlsruhe, ebd; OLG Karlsruhe, NJW-RR 2004, 1549, 1550, m.w.N.).

  • OLG Bremen, 21.02.2006 - 3 U 51/05

    Schadenersatz aus Lkw-Unfall wegen Nichtbeachtung der zulässigen Durchfahrthöhe -

    Die Schuld wird dann gemindert, wenn dem Verkehrsteilnehmer sein Fehlverhalten bei einer seine Konzentration erfordernden Dauertätigkeit aus einem Augenblicksversagen heraus gleichsam als "Ausrutscher" unterläuft, es sich somit um ein bei der menschlichen Unzulänglichkeit typisches einmaliges Versagen handelt (OLG Karlsruhe, NJW-RR 2004, 1549 f, 1550).
  • OLG Koblenz, 29.05.2006 - 12 U 218/05

    Transportrecht: Haftung eines Unterfrachtführers bei Unterquerung einer

    Das Durchfahren einer Brückenunterführung mit einem deutlich die erlaubte Durchfahrtshöhe überragenden Lkw samt Ladung ist zumindest als grobe Fahrlässigkeit anzusehen (vgl. OLG Karlsruhe NZV 2004, 532 f.).
  • VG Gera, 14.02.2020 - 1 K 764/17

    Schadensersatzanspruch wegen vermeintlicher Pflichtverletzungen eines ehemaligen

    Notwendig ist daher objektiv ein besonders grober, über das gewöhnliche Maß hinausgehender Verstoß gegen Sorgfalts- und Verkehrspflichten und subjektiv ein in besonderer Weise vorwerfbares Verhalten, also ein beträchtliches und erhebliches schuldhaftes Versagen gegen die zu stellenden Anforderungen an die Achtsamkeit und Sorgfalt (vgl. OLG Karlsruhe, Urteil vom 29. Juli 2004 - 19 U 94/04 -, zitiert nach juris).
  • LG Hamburg, 08.04.2016 - 302 O 220/15

    Gewerblicher Kraftfahrzeugmietvertrag mit entgeltlicher Haftungsreduzierung nach

    Notwendig ist daher objektiv ein besonders grober, über das gewöhnliche Maß hinausgehender Verstoß gegen Sorgfalts- und Verkehrspflichten und subjektiv ein in besonderer Weise vorwerfbares Verhalten, also ein beträchtliches und erhebliches schuldhaftes Versagen gegen die zu stellenden Anforderungen an die Achtsamkeit und Sorgfalt (OLG Karlsruhe, Urteil v. 29.07.2004, Az.: 19 U 94/04, zit. nach juris).
  • LG Hamburg, 19.10.2007 - 331 O 247/06

    Die Klägerin, eine Autovermietung, begehrt von dem Beklagten Schadensersatz für

    Vom Fahrer eines LKW muss verlangt werden, dass er die Maße seines Fahrzeugs kennt und vor dem Durchfahren auf entsprechende Beschilderungen achtet (vgl. OLG Karlsruhe, Urteil vom 29.7.2004; Az: 19 U 94/04; zitiert nach Juris).
  • VG Magdeburg, 23.06.2022 - 5 A 137/20

    Regress des Dienstherrn gegen einen Vollstreckungsbeamten

    Notwendig ist daher objektiv ein besonders grober, über das gewöhnliche Maß hinausgehender Verstoß gegen Sorgfalts- und Verkehrspflichten und subjektiv ein in besonderer Weise vorwerfbares Verhalten, also ein beträchtliches und erhebliches schuldhaftes Versagen gegen die zu stellenden Anforderungen an die Achtsamkeit und Sorgfalt (OLG Karlsruhe, Urteil vom 29. Juli 2004 - 19 U 94/04 -, juris, Rn. 6), wobei im Falle eines Versagens im Kernbereich der Pflichten eines Beamten grobe Fahrlässigkeit naheliegt (Bodanowitz, in: Schnellenbach/Bodanowitz, Beamtenrecht in der Praxis, 10. Auflage 2020, § 9 Rn. 25).
  • AG Lüdenscheid, 26.04.2013 - 93 C 133/12
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Rechtsprechung
   OLG Celle, 11.03.2004 - 13 Verg 3/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,1316
OLG Celle, 11.03.2004 - 13 Verg 3/04 (https://dejure.org/2004,1316)
OLG Celle, Entscheidung vom 11.03.2004 - 13 Verg 3/04 (https://dejure.org/2004,1316)
OLG Celle, Entscheidung vom 11. März 2004 - 13 Verg 3/04 (https://dejure.org/2004,1316)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Vergabeverfahren für Altpapierentsorgungsdienstleistungen: Bedeutung der Nichtvorlage geforderter Referenzen für einen Bieterausschluss; Eignungsprüfung für einen Bieter

  • oeffentliche-auftraege.de PDF

    Eignung: Beurteilungsspielraum und Grenzen der Überprüfung

  • VERIS(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen (Leitsatz)

    § 25 Nr. 1 Abs. 2a VOL/A ; § 25 Nr. 2 Abs. 1 VOL/A
    Angebotsausschluss im Vergabeverfahren wegen fehlender Eignungsnachweise; Aufforderung zur Vorlage von Eignungsnachweisen in einer europaweiten Ausschreibung zur Altpapierentsorgung; Qualifizierbarkeit der Forderung nach der Vorlage von Referenzen als ...

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Angebotsausschluss im Vergabeverfahren wegen fehlender Eignungsnachweise; Aufforderung zur Vorlage von Eignungsnachweisen in einer europaweiten Ausschreibung zur Altpapierentsorgung; Qualifizierbarkeit der Forderung nach der Vorlage von Referenzen als ...

  • Thüringer Oberlandesgericht (Leitsatz)

    Eignungsprüfung, Referenzen und Mindestanforderungen

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    VOL/A § 25 Nr. 1 Abs. 2a, Nr. 2 Abs. 1
    Ausschluss eines Angebots im Rahmen einer Ausschreibung der Altpapierentsorgung mangels Vorlage geforderter Referenzen

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VergabeR 2004, 542
  • ZfBR 2004, 515 (Ls.)
  • ZfBR 2004, 602
 
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Wird zitiert von ... (61)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Düsseldorf, 30.07.2003 - Verg 20/03

    AG ist an seine Nachweisforderungen gebunden

    Auszug aus OLG Celle, 11.03.2004 - 13 Verg 3/04
    Diese Auffassung steht entgegen der Ansicht der Antragstellerin nicht im Widerspruch zu dem Beschluss des Oberlandgerichts Düsseldorf vom 30. Juli 2003 - Verg 20/03.
  • OLG Celle, 04.03.2010 - 13 Verg 1/10

    Hinweispflicht der Vergabestelle auf die Rechtsbehelfsfrist des § 107 Abs. 3 Nr.

    Der Auftraggeber ist dann an diese von ihm gesetzten Voraussetzungen gebunden und darf nachträglich nicht von seinen Mindestbedingungen abweichen (OLG Celle, VergabeR 2004, 542, 544; BayObLG, NZBau 2000, 259, 261).
  • OLG Düsseldorf, 26.11.2008 - Verg 54/08

    Anforderungen an die Prüfung der Eignung eines Bewerbers im Vergabeverfahren

    Dabei spielt keine Rolle, ob das Fehlen der geforderten Eignungsnachweise bzw. -angaben zum Ausschluss des Angebots nach § 25 Nr. 1 Abs. 1 lit. b) VOB/A (so OLG Naumburg, VergabeR 2004, 398; OLG Schleswig, Beschlüsse vom 10.03.2006 - 1 (6) Verg 13/05) und vom 22.06.2006 (1 Verg 5/06); OLG Celle, Beschluss vom 11.03.2006 - 13 Verg 3/04; dazu neigend auch OLG Dresden, Beschluss vom 17.10.2006 - WVerg 15/06) oder nach § 25 Nr. 2 Abs. 1 VOB/A (Senat, Beschlüsse vom 05.05.2003 - Verg 20/03, vom 06.09.2004 - VII-Verg 11/04; VergabeR 2005, 2222; VergabeR 2006, 547; Kulartz, in Kulartz/Kus/Portz, GWB-Vergaberecht, § 97 GWB Rdrn. 89; Dittmann, a.a.O., § 25 Rdrnr. 83) zu erfolgen hat.
  • OLG Celle, 11.06.2015 - 13 Verg 4/15

    Prüfung der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit eines Bieters im Rahmen der

    Bei der Beurteilung der Eignung der Bieter steht dem Auftraggeber ein Ermessen zu, das im Nachprüfungsverfahren nur darauf überprüft werden kann, ob Ermessensfehler vorliegen, insbesondere ob die Vergabestelle ihr Ermessen ordnungsgemäß ausgeübt hat, der Sachverhalt zutreffend und vollständig ermittelt oder die Entscheidung durch sachfremde Erwägungen bestimmt worden ist (Senatsbeschl. v. 11. März 2004 - 13 Verg 3/04, VergabeR 2004, 542 ff., juris Rn. 27).
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Rechtsprechung
   OLG Brandenburg, 10.03.2004 - 9 WF 38/04, 9 WF 39/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,15431
OLG Brandenburg, 10.03.2004 - 9 WF 38/04, 9 WF 39/04 (https://dejure.org/2004,15431)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 10.03.2004 - 9 WF 38/04, 9 WF 39/04 (https://dejure.org/2004,15431)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 10. März 2004 - 9 WF 38/04, 9 WF 39/04 (https://dejure.org/2004,15431)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Sofortige Beschwerde gegen die Anordnung der Herausgabe eines Kindes; Doppelwohnsitz eines Kindes durch die räumliche Trennung der sorgeberechtigten Eltern; Zulässigkeit der sofortigen Beschwerde; Aufhebung der gemeinsamen elterlichen Sorge hinsichtlich des ...

  • Wolters Kluwer

    Sofortige Beschwerde gegen die Anordnung der Herausgabe eines Kindes; Doppelwohnsitz eines Kindes durch die räumliche Trennung der sorgeberechtigten Eltern; Zulässigkeit der sofortigen Beschwerde; Aufhebung der gemeinsamen elterlichen Sorge hinsichtlich des ...

  • OLG Brandenburg PDF
  • Judicialis

    ZPO § 3; ; ZPO § ... 620 a; ; ZPO § 620 b; ; ZPO § 620 b Abs. 2; ; ZPO § 620 c; ; ZPO § 620 c S. 1; ; ZPO § 620 c S. 2; ; ZPO § 620 d; ; ZPO § 620 e; ; ZPO § 620 f; ; ZPO § 620 g; ; ZPO § 621 Abs. 1 Nr. 3; ; ZPO § 621 g; ; ZPO § 621 g S. 2; ; BGB § 1631 Abs. 1; ; BGB § 1671; ; BGB § 1671 Abs. 1; ; BGB § 1671 Abs. 2 Ziff. 2; ; FGG § 24 Abs. 1 S. 1; ; FGG § 24 Abs. 3; ; BRAGO § 8 Abs. 3; ; GKG § 12 Abs. 2; ; GKG § 20 Abs. 1

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    Voraussetzungen einer Übertragung des Aufenthaltsbestimmungsrechts im Wege einstweiliger Anordnung; Festsetzung des Beschwerdewerts

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 03.11.1982 - 1 BvL 25/80

    Verfassungswidrigkeit des § 1671 Abs. 4 Satz 1 BGB

    Auszug aus OLG Brandenburg, 10.03.2004 - 9 WF 38/04
    Danach ist zu prüfen, inwieweit beide Eltern uneingeschränkt zur Pflege und Erziehung des Kindes geeignet sind, ob ein gemeinsamer Wille zur Kooperation besteht und ob keine sonstigen Gründe vorliegen, die es im Interesse des Kindeswohls gebieten, das Sorgerecht nur einem Elternteil zu übertragen (BVerfG FamRZ 1982, 1179).

    Deshalb empfiehlt sich eine Sorgerechtsübertragung auf denjenigen Elternteil, der die Einheitlichkeit, Gleichmäßigkeit und Stabilität des Erziehungsverhältnisses und seiner äußeren Umstände gewährleisten kann (OLG Düsseldorf, FamRZ 1995, 1511, 1513; Oelkers in: Handbuch des Fachanwalts Familienrecht, 3. Aufl. 2001, S. 296 f.); ein häufiger Wechsel der Bezugs- und Betreuungsperson insbesondere bei jüngeren Kindern im Vorschulalter gilt als schädlich (BVerfG NJW 1983, 101, 102; Oelkers S. 253).

  • BGH, 29.09.1999 - XII ZB 3/99

    Aufhebung der gemeinsamen elterlichen Sorge und Übertragung des alleinigen

    Auszug aus OLG Brandenburg, 10.03.2004 - 9 WF 38/04
    Dabei ist zu berücksichtigen, dass nach der gesetzlichen Konzeption kein Regel-Ausnahme-Verhältnis in dem Sinne besteht, dass eine Priorität zu Gunsten der gemeinsamen elterlichen Sorge besteht und die Alleinsorge eines Elternteils nur in Ausnahmefällen als "ultima ratio" in Betracht kommen sollte (BGH NJW 2000, 203 f. m. w. N.).
  • BGH, 06.12.1989 - IVb ZB 66/88

    Übertragung der elterlichen Sorge bei Umzug ins Ausland

    Auszug aus OLG Brandenburg, 10.03.2004 - 9 WF 38/04
    Das Kindeswohl hat sich dabei an den Grundsätzen der Kontinuität, der Förderung, der Bindungen des Kindes an seine Eltern und an seine Geschwister sowie am geäußerten Willen des Kindes zu orientieren (BGH FamRZ 1990, 392, 393).
  • OLG Brandenburg, 21.03.2003 - 9 AR 9/02

    Zum Wahlrecht des zuständigen Gerichts bei doppeltem Wohnsitz

    Auszug aus OLG Brandenburg, 10.03.2004 - 9 WF 38/04
    Auf den tatsächlichen Aufenthaltsort des betroffenen Kindes kommt es nicht an, selbst wenn dieser durch die Eltern einverständlich bestimmt worden ist (Brandenburgisches OLG, FGPrax 2003, 129).
  • OLG Düsseldorf, 01.02.1995 - 3 UF 1/95

    Übertragung der elterlichen Sorge; Kindeswohl; Entwicklung des Kindes; Zeugen

    Auszug aus OLG Brandenburg, 10.03.2004 - 9 WF 38/04
    Deshalb empfiehlt sich eine Sorgerechtsübertragung auf denjenigen Elternteil, der die Einheitlichkeit, Gleichmäßigkeit und Stabilität des Erziehungsverhältnisses und seiner äußeren Umstände gewährleisten kann (OLG Düsseldorf, FamRZ 1995, 1511, 1513; Oelkers in: Handbuch des Fachanwalts Familienrecht, 3. Aufl. 2001, S. 296 f.); ein häufiger Wechsel der Bezugs- und Betreuungsperson insbesondere bei jüngeren Kindern im Vorschulalter gilt als schädlich (BVerfG NJW 1983, 101, 102; Oelkers S. 253).
  • OLG Brandenburg, 12.04.2005 - 9 WF 87/05

    Gegenstandswert im isolierten sorgerechtlichen Verfahren

    Daran ändert sich auch nichts im Verfahren einstweiliger Anordnung auf Zuweisung des Aufenthaltsbestimmungsrechts, auch insoweit sind sämtliche sorgerechtlichen Kriterien zu überprüfen (Brandenburgisches OLG ZfJ 2005, 26).
  • OLG Brandenburg, 01.07.2010 - 9 UF 7/09

    Elterliche Sorge: Übertragung des Aufenthaltsbestimmungsrechts auf einen

    In besonderem Maße trifft dies auf das - im vorliegenden Fall streitige - Aufenthaltsbestimmungsrecht zu, da es sich bei dieser Entscheidung über den künftigen Lebensmittelpunkt des Kindes um eine Angelegenheit von erheblicher Tragweite für das Kind handelt (Brandenburgisches OLG, ZfJ 2005, 26, 27; NJWE-FER 2001, 230).
  • OLG Brandenburg, 27.02.2009 - 9 UF 19/09

    Elterliche Sorge: Übertragung des Sorgerechts auf den Kindesvater wegen

    Das Kindeswohl hat sich dabei an den Grundsätzen der Kontinuität, der Förderung, der Bindungen des Kindes an seine Eltern und an seine Geschwister sowie am geäußerten Willen des Kindes zu orientieren (BGH FamRZ 1990, 392, 393; Brandenburgisches OLG ZfJ 2005, 26, 27 und NJWE-FER 2001, 230).
  • OLG Brandenburg, 27.04.2011 - 9 UF 17/11

    Übertragung des alleinigen Aufenthaltsbestimmungsrechts für den Sohn auf einen

    Auch soweit die Eltern lediglich die vorläufige Übertragung des Aufenthaltsbestimmungsrecht begehren, ist die Entscheidung an den dargestellten Grundsätzen - im Rahmen einer summarischen Prüfung - zu messen (zum Ganzen Brandenburgisches OLG, ZfJ 2005, 26, 27 [OLG Brandenburg 10.03.2004 - 9 WF 38/04] ; NJWE-FER 2001, 230).
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Rechtsprechung
   OLG Schleswig, 01.07.2004 - 7 U 61/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,12319
OLG Schleswig, 01.07.2004 - 7 U 61/03 (https://dejure.org/2004,12319)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 01.07.2004 - 7 U 61/03 (https://dejure.org/2004,12319)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 01. Juli 2004 - 7 U 61/03 (https://dejure.org/2004,12319)
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Volltextveröffentlichungen (4)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2005, 36
  • NZV 2005, 96
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Rechtsprechung
   OLG Brandenburg, 16.06.2004 - 9 AR 6/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,17697
OLG Brandenburg, 16.06.2004 - 9 AR 6/04 (https://dejure.org/2004,17697)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 16.06.2004 - 9 AR 6/04 (https://dejure.org/2004,17697)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 16. Juni 2004 - 9 AR 6/04 (https://dejure.org/2004,17697)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Sachliche und funktionelle Zuständigkeit der Gerichte bei negativen Kompetenzkonflikten; Kompetenzfragen bei Verhältnis zwischen dem Familiengericht und dem Vormundschaftsgericht; Abgabe von Rechtssache an Vormundschaftsgericht ohne rechtskräftige Erklärung über ...

  • OLG Brandenburg PDF
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    Voraussetzungen einer Zuständigkeitsbestimmung

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 17.09.1980 - IVb ARZ 543/80

    Zuständigkeitsstreit zwischen Familiengericht und Gericht der (allgemeinen)

    Auszug aus OLG Brandenburg, 16.06.2004 - 9 AR 6/04
    Dies gilt insbesondere auch im Verhältnis zwischen dem Familien- und dem Vormundschaftsgericht (BGHZ 78, 108; Zöller/Vollkommer, a.a.O., Rn 29 zu § 36).
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